Praxisleitfaden zum Studium der Klassischen Archäologie

Zur Orientierung für Studierende und Lehrende bei oft gestellten Fragen (FAQs)

Die nachfolgenden Informationen sind als Vademecum, als 'Handreichung' für Studierende und Lehrende bei ausgewählten Schritten im Studium der Klassischen Archäologie zu verstehen, dienen also der Orientierung bei FAQs von Seiten der Studierenden und Lehrenden. Sie basieren auf dem Studienrecht und dem Handbuch für Lehrende im Intranet, sind aber vereinfacht und konkretisiert nach den praktizierten Usancen am Institut für Klassische Archäologie (IKA) zusammengestellt. In begründeten Einzelfällen und speziellen Situationen können teils Ausnahmen gemacht werden.
Allgemeine, grundsätzliche Informationen erhalten Sie auf der Webpage des StudienServiceCenter (SSC) und unter 'Ihr Weg durchs Studium' .


Empfehlungen zum Umfang von mündlichen Referaten und schriftlichen Arbeiten in PS und SE zwecks Orientierung der Lehrenden am IKA Wien:

Um dabei extreme Ausreißer (nach oben oder nach unten) zu vermeiden, werden die Lehrenden des IKA ersucht, sich an diesen Angaben zum Umfang zu orientieren. Die Studierenden haben sich dabei nach den konkreten Vorgaben, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung kommuniziert werden, zu richten.

- PS: Referat: maximal 30 min.
- PS: schriftl. Arbeit: 10 Seiten (ausformulierter Text)

- SE: Referat: maximal 45 min.
- SE: schriftl. Arbeit: 20 Seiten (ausformulierter Text)

Umfang qualifizierender Arbeiten:
- BA-Arbeit: (mind.) 30 Seiten pro BA-Arbeit (universitäre Vorgabe)
- MA-Arbeit: mind. 60 bis ca. 120 Seiten rein argumentativer Text (ohne Katalog, Abbildungen etc.)

Barrierefrei Studieren:

Da die Zahl der Studierenden mit Angststörungen bzw. erheblicher Hemmung, ein Referat zu halten bzw. vor einer Gruppe zu sprechen, seit einigen Jahren merklich zunimmt, sei auf die Möglichkeit von abweichenden Beurteilungs-/Prüfungsmodalitäten in begründeten Ausnahmefällen hingewiesen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die/der von psychischen oder anderen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen betroffene Studierende im Vorfeld an das Team von Barrierefrei Studieren wendet und mit fachärztlichem Attest ('diagnosefreier Nachweis') diesen Sonderstatus bestätigen lässt. Es werden dann alternative Beurteilungswege individuell erarbeitet, die für alle Beteiligten verbindlich sind.
Als betroffene/r Student*in müssen Sie dabei also selbst aktiv werden. Weisen Sie dann zu Semesterbeginn bitte auch die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*innen darauf hin! Ein falsch verstandenes 'Entgegenkommen' von Seiten der Lehrenden ist dabei weder von der Uni Wien vorgesehen noch zielführend, da durch ein Improvisieren Probleme im Studium oft nur prolongiert, aber nicht geklärt werden.

BA-Arbeiten:

Das Thema einer BA-Arbeit (2 sind erforderlich; Umfang: jeweils mind. 30 S. ausformulierter Text) geht aus einem SE aus dem Lehrangebot des IKA hervor, d.h. bei der Referatsvergabe im SE sollte darauf geachtet werden, dass das gewählte Thema dem (ein wenig umfangreicheren) Anspruch einer BA-Arbeit entspricht. SE-Leiter*innen sollten daher bei der Themenvergabe zu Beginn der LV fragen, wer im Rahmen des SE eine BA-Arbeit schreiben möchte. Eine BA-Arbeit können alle LV-Leiter*innen vergeben, die ein SE abhalten, egal ob 'Interne', 'Externe', habilitiert oder nicht.
Wenn Sie eine BA-Arbeit abgeben, vergessen Sie bitte nicht darauf, das entsprechende Formular für die Benotung ausgefüllt beizulegen bzw. mitzuschicken.

Fristen für Abgabe und Benotung schriftlicher Arbeiten (PS-, SE-, BA-Arbeit etc.):

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt als Abgabefrist (= spätester Termin für die Abgabe) von PS-Arbeiten, SE-Arbeiten oder BA-Arbeiten im Wintersemester der darauffolgende 30. April und für das Sommersemester der 30. September.
Lehrveranstaltungsleiter*innen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen haben schriftliche Arbeiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Arbeit zu beurteilen.

Ergänzungsprüfung Griechisch:

ACHTUNG: Da die Ergänzungsprüfung Griechisch nicht Teil der Pflichtfächer ist, sondern gegebenenfalls als zusätzliche Prüfung im Laufe (!) des BA-Studiums absolviert werden muss, darf sie nicht die allerletzte Prüfung Ihres BA-Studiums sein.

Betreuung von MA-Arbeiten:

Als Betreuer*in kommen sowohl alle Instituts-'internen', also im Personalstand des Instituts stehenden Habilitierten als auch alle 'externen' Habilitierten (zugeordnete Dozent*innen), soweit sie noch in der Lehre aktiv und mit einer Betreuung einverstanden sind, in Frage.

MA-Prüfung (kommissionelle Prüfung mit Defensio) [mehr...]:

Von den beiden Prüfer*innen ist die/der Erstprüfer*in in der Regel identisch mit der/dem Betreuer*in der MA-Arbeit. Als Zweitprüfer*in kommen alle 'internen' und 'externen' Habilitierten am Institut (siehe oben) in Frage. Mindestens eine/r der beiden Prüfer*innen soll aus dem Kreis der 'internen' Habilitierten des IKA kommen.
ACHTUNG: Mindestens eines der beiden Prüfungsfächer ist aus den beiden Kerngebieten der Klassischen Archäologie (d.h. Griechische Archäologie oder Römische Archäologie) zu wählen.
Den Vorsitz führt in der Regel der Vize-SPL für Klass. Archäologie. Bei dessen Verhinderung kann er diese Funktion an eine Vertretung delegieren.

Den Termin der MA-Prüfung koordiniert die/der Kandidat*in mit der Prüfungskommission (d.h. Erst- und Zweitprüfer*in und Vorsitzender) selbst. Beachten Sie, dass Sie einen Raum am Institut benötigen (Seminarraum in der Abgußsammlung, Hörsaal 12 des Instituts etc.): Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld im Sekretariat, wann ein geeigneter Raum frei ist und zur Verfügung steht. Sobald Sie den Prüfungstermin fixiert haben, geben Sie diesen bitte auch im Sekretariat bekannt, damit der Raum für Ihre Defensio reserviert wird! Dieses Prozedere hat sich bisher als gut praktikabel bewährt und ist in keiner Weise als 'zermürbendes Klinkenputzen' zu verstehen.

Ablauf der ca. 1-stündigen (öffentlichen) MA-Prüfung: 15 min. Präsentation (mit Powerpoint) von Thema, Inhalt und Ergebnissen der MA-Arbeit; danach ca. 20 min. Befragung durch die/den Erstprüfer*in (Betreuer*in) zum Thema der MA-Arbeit und dessen wissenschaftlichem Umfeld; im Anschluss ca. 5 min. öffentliche Diskussion möglich; danach ca. 20 min. Befragung durch die/den Zweitprüfer*in zum zweiten Prüfungsgebiet.
Jedes Mitglied der Prüfungskommission darf Fragen stellen.
Die MA-Prüfung ist positiv zu beurteilen, wenn beide Prüfungsteile positiv sind.
Und danach muss gefeiert werden!


Version 14.1.2024